Leerverkauf

Leerverkäufe werden Verkäufe von Wertpapieren genannt, die zum Verkaufszeitpunkt nicht vorliegen, aber bis zum Zeitpunkt der Erfüllung beschafft werden müssen. Man kennt diese Art der Geschäfte vornehmlich aus dem Kassa- und Termingeschäft. Bekannte Begriffe für diese Art von Geschäften sind auch: Blankoverkauf und Short sale.

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