Leerverkäufe werden Verkäufe von Wertpapieren genannt, die zum Verkaufszeitpunkt nicht vorliegen, aber bis zum Zeitpunkt der Erfüllung beschafft werden müssen. Man kennt diese Art der Geschäfte vornehmlich aus dem Kassa- und Termingeschäft. Bekannte Begriffe für diese Art von Geschäften sind auch: Blankoverkauf und Short sale.
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