Stammaktien

Stammaktien kennt man im Englischen als „Common stock“ oder„Voting share“. Sie bezeichnen Aktien, die neben dem Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft ein Stimmrecht aufweisen, mit dem der Inhaber Einfluss auf Geschäftsentscheidungen der Gesellschaft im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung nehmen kann. Jeder Stammaktie ist dabei nach deutschem Recht nur eine Stimme zugeordnet.

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